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Im Falle TESLA war und ist die Landesregierung von Brandenburg bereit, der "Gigafactory" nicht nur den Weg zur Genehmigung, sondern auch bereits zur vorzeitigen Realisierung "frei zu machen". Dabei wurde es in beispielloser Weise zugelassen, dass von normalerweise stets zu beachtenden Selbstverständlichkeiten ordentlicher Planung abgewichen werden durfte.

 

Ein Beispiel: Normalerweise muss mindestens im Frühjahr und Frühsommer eingehend untersucht werden, welche Tiere und Pflanzen in einem zur Rodung vorgesehenen Wald leben. Denn es ist gesetzlich vorgegeben, dass die Wirkungen der Eingriffe nur so wenig schwerwiegend wie möglich sein dürfen. Aber nur dann, wenn man genau weiß, wie mehr oder weniger wertvoll oder wichtig beispielsweise ein Wald für die Tier- und Pflanzen­welt ist, kann man das "ob" und "wie" der Genehmigungsfähigkeit der Rodung des Waldes hinreichend beurteilen. Eine solche Vorgehensweise ist sonst immer eine Selbstverständlichkeit. Im Falle TESLA wurde hingegen nicht beanstandet, dass diese Untersuchungen nur an einigen wenigen Tagen im Winter durch­geführt wurden - wenn bekanntlich viele in einem Wald lebende Pflanzen und Tiere im Boden eingegraben, in Höhlen versteckt oder in Überwinterungsgebiete abgezogen sind. Der Grüne Liga Brandenburg e. V. hat nie behauptet, dass der Grünheider Wald mit dem Hambacher Forst vergleichbar wäre. Das ist dieser offensichtlich nicht. Aber auch im Grünheider Wald leben - völlig unstreitig - streng geschützte Tiere, die bei einer Planung beachtet werden müssen.

 

Ein weiteres Beispiel: Wasser ist anerkanntermaßen eine der wichtigsten Ressourcen. Normalerweise wird dann, wenn eine Vorhabenplanung Sorgen bzgl. der Trinkwasserversorgung oder der Abwasserentsorgung bewirkt, besonders genau geprüft, ob und wie man die Probleme lösen kann. Als die Wasserwerke WSE vom Wasserbedarf der Firma TESLA erfahren und geprüft haben, welche Auswirkung dessen Erfüllung hat, haben diese in deutlichster Form darauf hingewiesen, welche riesigen Probleme und Unsicherheiten dies mit sich bringt. Und bzgl. der Kläranlagen wurde darauf hingewiesen, dass diese mit TESLA zu 100% ausgelastet sein werden und dass dies zu höheren Schadstoffgehalten im "geklärten" Abwasser bei dessen Rückführung in den Kreislauf führen wird. Bei anhaltendem Bevölkerungswachstum müssen Trinkwasserbrunnen vergrößert oder neu erschlossen werden - was aufgrund der Umweltauswirkungen nicht immer ohne weiteres möglich ist - Und es bedarf neuer oder größerer Kläranlagen, was auf Kosten der angeschlossenen Nutzer gehen wird. Das alles muss erst einmal geprüft werden, was wohl offensichtlich nicht binnen weniger Wochen möglich ist.

 

Allein diese Beispiele aus den Bereichen des Naturschutzes und des Wassers zeigen, dass die TESLA-Ansiedlung in Grünheide keineswegs völlig unproblematisch ist. Vieles ist noch zu klären und Probleme sind zu bewältigen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände in solchen Großverfahren erfolgt deswegen, weil man die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Kritikpunkte in die Prüfung, ob und wie eine Planung genehmigt werden kann, einbeziehen soll (bzw. muss). Dafür müssen die Planungsunterlagen - hier mehrere Ordner mit über 1.500 Seiten Inhalt - eingesehen werden und binnen ca. 6 Wochen können dann Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben werden. Diese Frist läuft im Falle TESLA bis zum 5. März.

 

Soweit bekannt, hat es in Deutschland noch nie einen Fall gegeben, in welchem eine Behörde es zugelassen hat, dass bereits 3 Wochen vorher Fakten geschaffen werden durften. Eine so genannte "Zulassung des vor­zeitigen Beginns" ist nach den gesetzlichen Vorschriften nur ausnahmsweise dann möglich, wenn sinngemäß

  • fest mit einer Genehmigung des Gesamtvorhabens zu rechnen ist und
  • ein dringendes Interesse daran besteht, schon vor der Genehmigungserteilung mit der Realisierung zu beginnen und
  • bei Nichtgenehmigung der frühere Zustand wiederhergestellt werden kann.