Bildabschluss
Bildabschluss
Bildschirmlogo

Sie sind hier: Startseite -> Aktuelles

 
 
 

Eilverfahren gegen vorzeitige TESLA-Rodungen in Grünheide beendet

Hintergründe zum Eilantrag und Stellungnahme zu den Gerichtsentscheidungen

 

Warum hat der Grüne Liga Brandenburg e. V. Rechtsmittel gegen die vorzeitigen Rodungen des Waldes in Grünheide eingereicht, in welchem TESLA ab 2021 in einer "Gigafactory" Elektroautos produzieren möchte?

 

Die Antwortet lautet: Weil die Umwelt- und Planungsgesetze für alle gelten müssen, das Land Brandenburg aber für eine beispiellose Sonderbehandlung der Firma TESLA sorgt und diese zu Lasten von Natur und Umwelt geht.

Der Grüne Liga Brandenburg e. V. ist nicht gegen die Waldrodung vorgegangen, weil er hoffte, damit die Ansiedlung von TESLA in Grünheide verhindern zu können. Die mit einem solchen Großvorhaben einhergehenden Auswirkungen auf die Umwelt, die Natur und die umliegend lebenden Menschen müssen aber in einem ordentlichen Genehmigungsverfahren geprüft werden. Und das muss unabhängig davon gelten, ob vielleicht überwiegende Sympathien für die Realisierung vorhanden sind.

 

Für den Grüne Liga Brandenburg e. V. ist ganz offensichtlich, dass das Land Brandenburg der Firma TESLA gerade eine beispiellose Sonderbehandlung zukommen lässt: Es ist wohl noch nie vorgekommen, dass eine Firma sich erst im Herbst eines Jahres entschließt, ein solches Großvorhaben realisieren zu wollen, erst dann mit dessen Planung beginnt, binnen weniger Wochen die hierzu erforderlichen Unterlagen und Gutachten erstellen lässt und keine 3 Monate später zu dessen Realisierung knapp 90 ha Wald roden darf. Der Wirtschaftsminister von Brandenburg ist sehr stolz darauf, wie schnell das ging. Aber ist es wirklich möglich, ohne Abstriche an gültigen Standards und unter Beachtung der Gesetze so schnell finale Eingriffe wie eine Waldrodung vorzeitig freigeben zu können?

 

Dass in Deutschland - wie auch in allen der EU angehörenden Länder - die Planung und Genehmigung von Großvorhaben normalerweise deutlich länger brauchen, hat seinen Grund: Die Realisierung solcher Großvorhaben hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen. In Deutschland und Europa schreitet seit Jahren ein stetiger Biodiversitätsverlust voran. Wenn wir auch unseren Enkeln noch eine lebenswerte Umwelt hinterlassen wollen, müssen wir jetzt gegensteuern. Dies geht nur, wenn wir nicht nur gute Gesetze zum Schutz von Natur und Umwelt haben, sondern wenn diese auch beachtet werden.

 

Die in Deutschland - wie in der ganzen EU - geltenden Gesetzen regeln z. B.,

 

  • dass ein jeder Vorhabenträger so gute Planungsunterlagen vorlegen muss, dass die mit einer Realisierung einhergehenden Umweltauswirkungen bestmöglich beurteilt werden können,
  • dass Großvorhaben, die sehr erhebliche Auswirkungen für die Umwelt haben können, besonders genau geprüft werden müssen – und dabei die Öffentlichkeit sowie insbesondere Sachverständige und sachkundige Umweltvereinigungen beteiligt werden sollen,
  • dass bestimmte Eingriffe und Schädigungen (etwa bzgl. der Lebensräume streng geschützter Tierarten) nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmegründe zugelassen werden können und
  • dass Genehmigungen erst erteilt - und umgesetzt - werden dürfen, nachdem die erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind.
 
 
 
 
 
 

Im Falle TESLA war und ist die Landesregierung von Brandenburg bereit, der "Gigafactory" nicht nur den Weg zur Genehmigung, sondern auch bereits zur vorzeitigen Realisierung "frei zu machen". Dabei wurde es in beispielloser Weise zugelassen, dass von normalerweise stets zu beachtenden Selbstverständlichkeiten ordentlicher Planung abgewichen werden durfte.

 

Ein Beispiel: Normalerweise muss mindestens im Frühjahr und Frühsommer eingehend untersucht werden, welche Tiere und Pflanzen in einem zur Rodung vorgesehenen Wald leben. Denn es ist gesetzlich vorgegeben, dass die Wirkungen der Eingriffe nur so wenig schwerwiegend wie möglich sein dürfen. Aber nur dann, wenn man genau weiß, wie mehr oder weniger wertvoll oder wichtig beispielsweise ein Wald für die Tier- und Pflanzen­welt ist, kann man das "ob" und "wie" der Genehmigungsfähigkeit der Rodung des Waldes hinreichend beurteilen. Eine solche Vorgehensweise ist sonst immer eine Selbstverständlichkeit. Im Falle TESLA wurde hingegen nicht beanstandet, dass diese Untersuchungen nur an einigen wenigen Tagen im Winter durch­geführt wurden - wenn bekanntlich viele in einem Wald lebende Pflanzen und Tiere im Boden eingegraben, in Höhlen versteckt oder in Überwinterungsgebiete abgezogen sind. Der Grüne Liga Brandenburg e. V. hat nie behauptet, dass der Grünheider Wald mit dem Hambacher Forst vergleichbar wäre. Das ist dieser offensichtlich nicht. Aber auch im Grünheider Wald leben - völlig unstreitig - streng geschützte Tiere, die bei einer Planung beachtet werden müssen.

 

Ein weiteres Beispiel: Wasser ist anerkanntermaßen eine der wichtigsten Ressourcen. Normalerweise wird dann, wenn eine Vorhabenplanung Sorgen bzgl. der Trinkwasserversorgung oder der Abwasserentsorgung bewirkt, besonders genau geprüft, ob und wie man die Probleme lösen kann. Als die Wasserwerke WSE vom Wasserbedarf der Firma TESLA erfahren und geprüft haben, welche Auswirkung dessen Erfüllung hat, haben diese in deutlichster Form darauf hingewiesen, welche riesigen Probleme und Unsicherheiten dies mit sich bringt. Und bzgl. der Kläranlagen wurde darauf hingewiesen, dass diese mit TESLA zu 100% ausgelastet sein werden und dass dies zu höheren Schadstoffgehalten im "geklärten" Abwasser bei dessen Rückführung in den Kreislauf führen wird. Bei anhaltendem Bevölkerungswachstum müssen Trinkwasserbrunnen vergrößert oder neu erschlossen werden - was aufgrund der Umweltauswirkungen nicht immer ohne weiteres möglich ist - Und es bedarf neuer oder größerer Kläranlagen, was auf Kosten der angeschlossenen Nutzer gehen wird. Das alles muss erst einmal geprüft werden, was wohl offensichtlich nicht binnen weniger Wochen möglich ist.

 

Allein diese Beispiele aus den Bereichen des Naturschutzes und des Wassers zeigen, dass die TESLA-Ansiedlung in Grünheide keineswegs völlig unproblematisch ist. Vieles ist noch zu klären und Probleme sind zu bewältigen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände in solchen Großverfahren erfolgt deswegen, weil man die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Kritikpunkte in die Prüfung, ob und wie eine Planung genehmigt werden kann, einbeziehen soll (bzw. muss). Dafür müssen die Planungsunterlagen - hier mehrere Ordner mit über 1.500 Seiten Inhalt - eingesehen werden und binnen ca. 6 Wochen können dann Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben werden. Diese Frist läuft im Falle TESLA bis zum 5. März.

 

Soweit bekannt, hat es in Deutschland noch nie einen Fall gegeben, in welchem eine Behörde es zugelassen hat, dass bereits 3 Wochen vorher Fakten geschaffen werden durften. Eine so genannte "Zulassung des vor­zeitigen Beginns" ist nach den gesetzlichen Vorschriften nur ausnahmsweise dann möglich, wenn sinngemäß

  • fest mit einer Genehmigung des Gesamtvorhabens zu rechnen ist und
  • ein dringendes Interesse daran besteht, schon vor der Genehmigungserteilung mit der Realisierung zu beginnen und
  • bei Nichtgenehmigung der frühere Zustand wiederhergestellt werden kann.
 
 
 
 
 
 

Der Grüne Liga Brandenburg e. V. fragte sich:

 

  • Wie kann eine Genehmigungsbehörde schon wissen, dass ein Projekt auf jeden Fall genehmigt wird, wenn die zu erwartenden Einwendungen noch gar nicht eingegangen sind?
  • Warum besteht ein so dringendes Interesse daran, dass die "Gigafactory" (im Falle der Genehmigung) unbedingt ein halbes Jahr früher fertig wird als wenn die Umweltauswirkungen zunächst einmal ordentlich geprüft werden?
  • Wie kann man sagen, dass durch eine Wiederanpflanzung von Wald der frühere Zustand zeitnah wiederhergestellt werden kann, wenn dessen Anwachsen und die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen doch Jahrzehnte dauert?

 

Diese Fragen sind durch die Gerichtsentscheidungen nicht wirklich beantwortet worden.

 

Anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zwar die besondere Problematik und Schwierigkeit der Entscheidung erkannt. Auch hat das OVG - anders als das VG Frankfurt (Oder) - angeordnet und gewährleistet, dass der Grünen Liga Brandenburg e. V. die behördlichen Entscheidungen und Stellungnahmen übermittelt wurden, damit diese - wenngleich nur binnen kürzester Fristen - durchgesehen werden konnten.

 

Auch nach Durchsicht der Entscheidung des OVG bleibt aber unverständlich, dass und warum TESLA hier anders behandelt werden durfte, als es den bislang geltenden Grundsätzen entspricht. Der Grüne Liga Brandenburg e. V. verkennt dabei nicht, dass sich das Oberverwaltungsgericht mit den von dem Grüne Liga Brandenburg e. V. vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt hat. Das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung ist für den Grüne Liga Brandenburg e. V. aber vor dem Hintergrund der Details des Falles TESLA nicht nachvollziehbar.

 

Es bleibt zu hoffen, dass der Fall TESLA keine "Schule" macht und künftige Vorhabenplanungen - unabhängig von etwaigen "Sympathiewerten" gegenüber dem konkreten Projekt - künftig wieder allgemeine, europaweit anerkannte Standards beachten und Genehmigungsverfahren zügig aber auch mit der nötigen Sorgfalt geführt werden, welche der Grüne Liga Brandenburg e. V. im Falle TESLA sehr vermisst.

 

Weitere Hintergründe:

 

Anders als Landes- oder Bundesbehörden, die sich immer bei Steuergeldern der Bürger bedienen, wenn sie beklagt werden und der Prozess verloren geht, müssen Umweltverbände alle Klagegelder selbst aufbringen. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende.

Spendenkonto:

VR Bank Lausitz

BIC: GENODEF1FWA

IBAN: DE13 1806 2678 0200 0550 00