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Der Grüne Liga Brandenburg e. V. fragte sich:

 

  • Wie kann eine Genehmigungsbehörde schon wissen, dass ein Projekt auf jeden Fall genehmigt wird, wenn die zu erwartenden Einwendungen noch gar nicht eingegangen sind?
  • Warum besteht ein so dringendes Interesse daran, dass die "Gigafactory" (im Falle der Genehmigung) unbedingt ein halbes Jahr früher fertig wird als wenn die Umweltauswirkungen zunächst einmal ordentlich geprüft werden?
  • Wie kann man sagen, dass durch eine Wiederanpflanzung von Wald der frühere Zustand zeitnah wiederhergestellt werden kann, wenn dessen Anwachsen und die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen doch Jahrzehnte dauert?

 

Diese Fragen sind durch die Gerichtsentscheidungen nicht wirklich beantwortet worden.

 

Anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zwar die besondere Problematik und Schwierigkeit der Entscheidung erkannt. Auch hat das OVG - anders als das VG Frankfurt (Oder) - angeordnet und gewährleistet, dass der Grünen Liga Brandenburg e. V. die behördlichen Entscheidungen und Stellungnahmen übermittelt wurden, damit diese - wenngleich nur binnen kürzester Fristen - durchgesehen werden konnten.

 

Auch nach Durchsicht der Entscheidung des OVG bleibt aber unverständlich, dass und warum TESLA hier anders behandelt werden durfte, als es den bislang geltenden Grundsätzen entspricht. Der Grüne Liga Brandenburg e. V. verkennt dabei nicht, dass sich das Oberverwaltungsgericht mit den von dem Grüne Liga Brandenburg e. V. vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt hat. Das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung ist für den Grüne Liga Brandenburg e. V. aber vor dem Hintergrund der Details des Falles TESLA nicht nachvollziehbar.

 

Es bleibt zu hoffen, dass der Fall TESLA keine "Schule" macht und künftige Vorhabenplanungen - unabhängig von etwaigen "Sympathiewerten" gegenüber dem konkreten Projekt - künftig wieder allgemeine, europaweit anerkannte Standards beachten und Genehmigungsverfahren zügig aber auch mit der nötigen Sorgfalt geführt werden, welche der Grüne Liga Brandenburg e. V. im Falle TESLA sehr vermisst.

 

Weitere Hintergründe:

 

Anders als Landes- oder Bundesbehörden, die sich immer bei Steuergeldern der Bürger bedienen, wenn sie beklagt werden und der Prozess verloren geht, müssen Umweltverbände alle Klagegelder selbst aufbringen. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende.

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