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Eilverfahren gegen vorzeitige TESLA-Rodungen in Grünheide beendet

Hintergründe zum Eilantrag und Stellungnahme zu den Gerichtsentscheidungen

 

Warum hat der Grüne Liga Brandenburg e. V. Rechtsmittel gegen die vorzeitigen Rodungen des Waldes in Grünheide eingereicht, in welchem TESLA ab 2021 in einer "Gigafactory" Elektroautos produzieren möchte?

 

Die Antwortet lautet: Weil die Umwelt- und Planungsgesetze für alle gelten müssen, das Land Brandenburg aber für eine beispiellose Sonderbehandlung der Firma TESLA sorgt und diese zu Lasten von Natur und Umwelt geht.

Der Grüne Liga Brandenburg e. V. ist nicht gegen die Waldrodung vorgegangen, weil er hoffte, damit die Ansiedlung von TESLA in Grünheide verhindern zu können. Die mit einem solchen Großvorhaben einhergehenden Auswirkungen auf die Umwelt, die Natur und die umliegend lebenden Menschen müssen aber in einem ordentlichen Genehmigungsverfahren geprüft werden. Und das muss unabhängig davon gelten, ob vielleicht überwiegende Sympathien für die Realisierung vorhanden sind.

 

Für den Grüne Liga Brandenburg e. V. ist ganz offensichtlich, dass das Land Brandenburg der Firma TESLA gerade eine beispiellose Sonderbehandlung zukommen lässt: Es ist wohl noch nie vorgekommen, dass eine Firma sich erst im Herbst eines Jahres entschließt, ein solches Großvorhaben realisieren zu wollen, erst dann mit dessen Planung beginnt, binnen weniger Wochen die hierzu erforderlichen Unterlagen und Gutachten erstellen lässt und keine 3 Monate später zu dessen Realisierung knapp 90 ha Wald roden darf. Der Wirtschaftsminister von Brandenburg ist sehr stolz darauf, wie schnell das ging. Aber ist es wirklich möglich, ohne Abstriche an gültigen Standards und unter Beachtung der Gesetze so schnell finale Eingriffe wie eine Waldrodung vorzeitig freigeben zu können?

 

Dass in Deutschland - wie auch in allen der EU angehörenden Länder - die Planung und Genehmigung von Großvorhaben normalerweise deutlich länger brauchen, hat seinen Grund: Die Realisierung solcher Großvorhaben hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen. In Deutschland und Europa schreitet seit Jahren ein stetiger Biodiversitätsverlust voran. Wenn wir auch unseren Enkeln noch eine lebenswerte Umwelt hinterlassen wollen, müssen wir jetzt gegensteuern. Dies geht nur, wenn wir nicht nur gute Gesetze zum Schutz von Natur und Umwelt haben, sondern wenn diese auch beachtet werden.

 

Die in Deutschland - wie in der ganzen EU - geltenden Gesetzen regeln z. B.,

 

  • dass ein jeder Vorhabenträger so gute Planungsunterlagen vorlegen muss, dass die mit einer Realisierung einhergehenden Umweltauswirkungen bestmöglich beurteilt werden können,
  • dass Großvorhaben, die sehr erhebliche Auswirkungen für die Umwelt haben können, besonders genau geprüft werden müssen – und dabei die Öffentlichkeit sowie insbesondere Sachverständige und sachkundige Umweltvereinigungen beteiligt werden sollen,
  • dass bestimmte Eingriffe und Schädigungen (etwa bzgl. der Lebensräume streng geschützter Tierarten) nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmegründe zugelassen werden können und
  • dass Genehmigungen erst erteilt - und umgesetzt - werden dürfen, nachdem die erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind.