Potsdam, 25. September 2026: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baruth / Mark hat am 17. September 2026 einen neuen Bebauungsplan für die geplante Erweiterung des Industriestandortes der Brandenburger Urstromquelle als sogenannte Sondergebietsfläche beschlossen. Wann die Bekanntmachung des geänderten Bebauungsplans erfolgt und damit eine gerichtliche Überprüfung möglich wäre, bleibt offen. Die Nichtveröffentlichung im heutigen Amtsblatt der Stadt Baruth / Mark wird mit Verweis auf den Redaktionsschluss begründet. Mit Wissen um eine Waldrodung, die unter Ausnutzung einer hier vorliegenden Regelungslücke im Bundesrecht droht, wäre es mehr als geboten gewesen, über eine Sonderveröffentlichung den Rechtsweg zu den Gerichten frei zu machen.
Das bundesgesetzliche Problem: Das Baugesetzbuch enthält keine Verpflichtung, dass eine Gemeinde den beschlossenen Bebauungsplan umgehend oder innerhalb einer bestimmten Frist bekannt machen muss. Rechtsschutz gegen den Bebauungsplan ist aber erst mit seiner Bekanntmachung möglich. Allein der Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung reicht dafür nicht.
"Der anerkannte Naturschutzverband Grüne Liga Brandenburg e. V. wird nach Bekanntmachung des neuen Bebauungsplans "Erweiterung Bernhardsmüh Brandenburger Urstromquelle" im Amtsblatt beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) Rechtsmittel einlegen," erklärt Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des Grünen Liga Brandenburg e. V.. "Wir fordern außerdem den Bundesgesetzgeber auf, diese Regelungslücke im Baurecht umgehend zu schließen. Solch rechtsstaatlich bedenklicher Zustand ist dem Bürger nicht vermittelbar."
Bereits gegen den ersten Bebauungsplan hatte der Grüne Liga Brandenburg e. V. mit seinem Eilantrag vor dem OVG Berlin-Brandenburg Erfolg. Das Gericht setzte den Plan im Februar 2026 im Eilverfahren wegen fehlerhaften Festsetzungen zum Lärmschutz außer Vollzug. Zahlreiche weitere Kritikpunkte des Grüne Liga Brandenburg e. V. musste das Gericht nicht mehr prüfen, da dieser schwerwiegende Fehler bei der Lärmfestsetzung für eine Außervollzugsetzung des Plans ausreichte. Keiner der beteiligen Träger öffentlicher Belange (z. B. Fachbehörden) hatte entsprechende fachliche Bedenken im Bebauungsplanverfahren vorgebracht. Aktuell finden sich im Abwägungsprotokolls gerade mal auf 17 % aller Seiten fachliche Einwenden von Trägern öffentlicher Belange [1].
"Neben den Unklarheiten beim Lärmschutz, der Regenwasserversickerung und dem Artenschutz sind gravierende formelle Mängel erkennbar, die eine Unwirksamkeit auch des neuen Bebauungsplanes begründen", so Tim Stähle, Rechtsanwalt des Grüne Liga Brandenburg e. V. "Ziel war offensichtlich die schnellstmögliche Aufstellung des Bebauungsplans. Eine ordnungsgemäße Prüfung und Abwägung blieben dabei auf der Strecke."
Unabhängig vom Bebauungsplan läuft beim Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) weiterhin das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das geplante Aluminium-Dosenwerk der Ball Beverage Packaging Baruth GmbH. Vorgesehen sind vier Produktionslinien mit einer Kapazität von rund 3,3 Milliarden Dosen jährlich im Endausbau.
Die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung liegt bislang nicht vor. Laut Bekanntmachung hat die Vorhabenträgerin zugleich eine Zulassung zum vorzeitigen Beginn der Waldrodung beantragt. Ein Erörterungstermin ist derzeit für den 21. Oktober 2026 vorgesehen. Noch vor diesem Termin könnte bereits Anfang Oktober mit der Rodung der für die Erweiterung vorgesehenen Waldflächen begonnen werden.
Der Grüne Liga Brandenburg e. V. betont ein weiteres Mal, dass eine solche industrielle Entwicklung dieser Größenordnung wie hier in Baruth jedoch auf einer belastbaren Datengrundlage, einer transparenten Abwägung und einer rechtssicheren Planung beruhen muss.
[1] Aktuelles Abwägungsprotokoll
Auf nur 97 von insgesamt 567 Seiten des aktuellen Abwägungsprotokolls finden sich Hinweise von 51 Fachbehörden, sogenannte Träger Öffentlicher Belange (TÖB). Die 19 privaten Einwender finden sich auf 126 Seiten wieder. Allein die Einwendungen der Naturschutzverbände füllen ganze 344 Seiten.