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Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA Brandenburg e.V.

Grüne Liga Brandenburg e. V. kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundes­regierung zum Planungs­sicherstellungsgesetz

 

Potsdam, 12.05.2020: Gestützt auf die derzeitige Corona-Pandemie können zukünftig Behörden Erörterungstermine in eine Online-Konsultation umwandeln oder gänzlich entfallen lassen. Betroffen wären 22 wichtige Bundesgesetze, so das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundesimmissionsschutz-, das Kreislauf­wirtschafts- und das Atomgesetz, alles Bereiche des Umweltrechtes.

Das Planungssicherstellungsgesetz, welches am Donnerstag den 07. Mai 2020 im Bundestag in der ersten Lesung behandelt wurde, soll bis zum 31. Dezember 2025 gelten.

 

"Eine solche Geltungsdauer des Gesetzes über den 31. März 2021 hinaus ist nicht nachvollziehbar," so der Vorsitzende des Grüne Liga Brandenburg e. V. Heinz-Herwig Mascher.

 

Eine Anhörung im zuständigen Innenausschuss wird von den Regierungsparteien anscheinend nicht angestrebt. Der Gesetzesentwurf ist schon in der Tagesordnung der Sitzung des Bundestages vom 14. Mai 2020 angekündigt.

 

Der Grüne Liga Brandenburg e. V. befürchtet, dass durch dieses Gesetz umstrittene Großprojekte wie die Gigafactory Berlin ohne angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände umgesetzt werden. Der Gesetzgeber zeigt nicht auf, ob und wie unter Einhaltung der bestehenden Abstandsregelungen und unter Zuhilfenahme von neuester Videotechnik Erörterungstermine trotz der Pandemie stattfinden könnten.

 

"Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie sind durchaus geboten, sollten aber nicht unverhältnismäßig sein," so Mascher. „Zumindest müssten Alternativen geprüft und erwogen werden, bevor solch gravierende Einschnitte in Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden beschlossen werden."

 

Auf einen Erörterungstermin als Herzstück des Beteiligungsrechtes bei umweltrechtlichen Verfahren kann zukünftig nicht verzichtet werden. Nur im direkten Dialog zwischen Einwendern, Antragstellern und Behörden können Planungsvorhaben qualifiziert werden. Stattdessen werden betroffene Bürger und Verbände faktisch zu Statisten. Die Akzeptanz solcher Vorhaben in der Bevölkerung hängt viel von der Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren und deren Transparenz ab.

 

Download der Stellungnahme als PDF (136 KB)