Potsdam, 30.09.2013: Am 1. Oktober tritt die dritte Kormoranverordnung des Landes Brandenburg in Kraft. Die GRÜNE LIGA hat in ihrer Stellungnahme die fehlende Rechtsfähigkeit der Verordnung kritisiert und eine rechtliche Überprüfung dieser in Aussicht gestellt.
Bereits frühere Verordnungen und artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen wurden von der GRÜNEN LIGA abgelehnt. Es besteht sowohl rechtlich als auch naturschutzfachlich kein Grund für den Erlass einer solchen Verordnung.
Die vorliegende Kormoranverordnung verstößt gegen die Richtlinie zur Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 79/409/EWG), oder kurz Europäische Vogelschutzrichtlinie genannt. Diese wurde am 2. April 1979 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen und 30 Jahre nach Inkrafttreten kodifiziert. Diese Fassung vom 30. November 2009 ist am 15. Februar 2010 in Kraft getreten und damit in Deutschland anwendbar.
Ziel der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten, einschließlich der Zugvogelarten, in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten. Neben dem Schutz der Vögel regelt diese auch die Bewirtschaftung und Nutzung dieser.
Der Kormoran findet sich in keiner der zusätzlichen Anhanglisten, in denen die Arten verzeichnet sind, welche in Ausnahmefällen bejagt werden könnten. Demnach gehen wir davon aus, dass der Kormoran eine nach europäischem Recht geschützte Art ist. Die Tötung des Kormorans als rechtlich geschützte Art ist somit unzulässig.
Ausnahmen von diesem Verbot können erlassen werden. Hierzu ist es aber erforderlich, dass vor Umsetzung der Tötung, als das letzte Mittel eine Reihe von weiteren Maßnahmen anzuwenden sind. Ein Abschuss kann nicht als mildestes Mittel angesehen werden.
"Deshalb müssten Fischereibetriebe vorher nachweisen, dass technische Schutzmaßnahmen und Vergrämungen ohne Erfolg umgesetzt wurden," so Norbert Wilke vom Facharbeitskreis Naturschutz der GRÜNEN LIGA.
Der Bestand des Kormorans ist in Brandenburg seit Jahren in Folge der umfangreichen Bekämpfung rückläufig. Gestützt auf aktuelle ornithologische Erhebungen ist mit keiner Zunahme von nicht brütenden Tieren, Durchzüglern und Wintergästen zu rechnen. Hinzu kommt, dass sich mit dem Waschbären ein Predator im Land ausbreitet, der den Kormoranbestand ebenfalls ernsthaft bedroht.
Der Bestand im Jahr 2006 von 2.700 Brutpaaren verringerte sich im Jahr 2012 auf 1662 und im Jahr 2013 auf 1.800 Brutpaare. Nach der Definition der Landesregierung fehlen momentan sogar 200 Brutpaare, um den Fortbestand der Art zu sichern.
Die GRÜNE LIGA wird eine rechtliche Prüfung der Verordnung veranlassen und ggf. rechtliche Schritte gegen die Kormoranverordnung einleiten.
+++ Für Rückfragen steht Ihnen Herr Wilke unter 01520-2875749 zur Verfügung +++
Nadine Holstein
GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.
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