Cottbus/Welzow, 14.04.2011: Vor Beginn der heutigen Sitzung des Braunkohlenausschusses protestieren Einwohner der Stadt Welzow gegen den Plan des Unternehmens Vattenfall, den Tagebau Welzow-Süd II aufzuschließen. Der Entwurf des Planes wird heute vom Ausschuß diskutiert, bevor in den nächsten Monaten die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Mehrere Ausschußmitglieder fordern, den Planentwurf wegen grober Fehler zurückzuziehen und zu überarbeiten.
"810 Welzower sollen dafür ihre Häuser verlassen. Das ist Energiepolitik von vorgestern. Der Ortsbeirat des Ortsteiles Proschim hat deshalb vor wenigen Tagen einstimmig beschlossen, jede Inanspruchnahme der Gemarkung durch den Tagebau Welzow II abzulehnen," sagt der Stadtverordnete Günter Jurischka (CDU), dem selbst die Umsiedlung aus Proschim droht.
"Wenn das Teilfeld II kommt, kann man in Welzow nicht mehr leben," faßt Regina Reichmuth die Befürchtungen der Welzower Bürger zusammen, deren Stadt bei Umsetzung des Planes zu einer Halbinsel im Tagebaugebiet würde. "Zwischen Wohnhäusern und Grubenkante wird ein Abstand von 150 Metern zugestanden. Während von Süden Lärm und Staub auf uns zu kämen, wissen wir nicht, ob die bereits umgewühlte Landschaft im Osten jemals vor Rutschungen sicher sein wird."
"Der Planentwurf hat bereits handwerklich so große Fehler, dass er zurückgezogen und überarbeitet werden muß. Er wird den gesetzlichen und inhaltlichen Anforderungen an einen Braunkohlenplan in keiner Weise gerecht," sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, der Mitglied des Braunkohlenausschusses ist.
So weist der Plan nicht einmal Wiederansiedlungsflächen für die 810 von Umsiedlung bedrohten Bürger aus, obwohl das gesetzliche Aufgabe eines Braunkohlenplanes wäre (§ 12 des Regional- und Braunkohlenplanungsgesetzes). Alle heiklen Fragen werden auf spätere Verfahren verschoben. Damit sind die vom Bergbau verursachten Konflikte planerisch nicht bewältigt, der Plan wird seiner Aufgabe nicht gerecht. Die Landesplanungsbehörde verweigert zudem jede Prüfung von Planungsalternativen, obwohl dies durch EU-Richtlinien vorgeschrieben ist. Der Verbleib des bei der Verstromung entstehenden Kohlendioxids wird in der Umweltprüfung nicht einmal untersucht.
René Schuster: 0151-14420487
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