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Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.

Rechtwidriger Folienspargel im Schutzgebiet muss zurückgebaut werden

Umweltinformation soll Aussetzung der Rückbauverfügung durch Oberbürgermeister klären

Potsdam, 11.05.2021: Ende April endete eigentlich die Schonfrist für den Pächter des Domstiftsgutes Heinrich Thiermann. 300 Hektar Spargelanbau im Europäischen Vogelschutzge­biet sollte er rückbauen. Warum Branden­burgs OB Scheller die Rückbauverfügung jetzt sogar ganz ausgesetzt hat, wollen die Natur­schutz­verbände NABU und Grüne Liga genau wissen und bemühen das Umweltinformationsgesetz.

Ende April hatte Brandenburgs Oberbürgermeister Scheller nicht nur die Frist für eine amtliche Rückbauverfügung verlängert, sondern diese direkt ausgesetzt. Fachliche Erkenntnisse wie eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Landtages, naturschutzfachliche und rechtliche Einschätzungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, selbst höchstrichterliche Rechtsprechung, die gegen den Anbau von Folienspargel in Vogelschutzgebieten sprechen, ignoriert er dabei offenbar bewusst.

 

Seit 2014 weisen NABU und Grüne Liga auf den negativen Einfluss von Folienspargel auf die Vogelwelt hin und suchen das Gespräch mit Behörden und Anbaubetrieben. Diesen Gesprächen blieb Herr Thiermann fern, schickte stattdessen wiederholt seine Anwälte vor. "Ich vermisse jegliches Interesse an konstruktiven Lösungen", so Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. "Stattdessen wird der Spargel von Saison zu Saison gerettet, wobei jedes Verantwortungsgefühl gegenüber der Natur, dem Gemeinwohl und den Anwohnern zu fehlen scheint."

 

Dass Betriebsinhaber so agieren, sei zwar enttäuschend, aber wenig verwunderlich. Doch fragen sich die Naturschützer: Welchen Auftrag hat aber ein Oberbürgermeister? Ist er nicht seinen Bürgern und dem Gemeinwohl verpflichtet? Sollte er sich nicht auf die Expertise seiner Fachbehörden verlassen? Auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage setzt er ein behördliches Verfahren einfach aus?

 

NABU und Grüne Liga wollen diese Fragen geklärt haben und fordern die relevanten Umweltinformationen sowohl zum Anbau von Folienspargel als auch von Heidelbeeren in den Schutzgebieten ein. "Wir waren sehr überrascht, aus Presseberichten über das nun eingeleitete Mediationsverfahren zu erfahren. Insbesondere, weil unter Leitung des Umweltministeriums unsere Verbände seit Jahren um konstruktive Lösungen bemüht sind. Es waren bereits Kompromisse gefunden worden, die dann aber letztendlich von den Spargel- und Beerenobstanbaubetrieben nicht mitgezeichnet wurden", berichtet Schröder. So gab es z.B. schon klare Festlegungen zu Maßnahmen, die mehr Struktur- und Artenvielfalt in den Spargelanbau bringen sollten, um die derzeit vorhandenen Flächen für Vögel und das Landschaftsbild aufzuwerten. Mittelfristig sollte der bestehende Folienspargel aus den Vogelschutzgebieten verschwinden und für jede Neuanlage von Sonderkulturen eine fundierte Verträglichkeitsprüfung obligatorisch sein.

 

Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga zeigt sich empört: "Das ist doch nur eine erneute Hinhaltetaktik von Thiermann. Unglaublich, dass sich unsere Politik darauf einlässt und zusieht, wie unser aller Natur und Lebensgrundlage weiter verliert, während einzelne gewinnen."