Grüne Liga kritisiert die Verfahrensweise
Maulbeerallee bei Zernikow
Potsdam, 12.11.2010: Wenn Natur und Umwelt für nachfolgende Generationen erhalten bleiben sollen, müssen unvermeidbare Beeinträchtigungen zeit- und möglichst ortsnah wieder ausgeglichen werden. Darum sieht das Gesetz gegenüber Bürgern wie Unternehmen und Kommunen eine Pflicht zu Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vor, wenn Vorhaben in den Naturraum eingreifen. Für sich selbst legt das Land Brandenburg aber ein anderes Vorgehen fest: Zumindest Alleebäume müssen nicht sofort, sondern können irgendwann einmal neu gepflanzt werden.
Damit drohen große Teile des Alleebestandes in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu verschwinden. Wenn der Staat gegenüber dem Bürger Pflichten begründet, an die er sich selbst nicht zu halten gedenkt, entsteht ein Problem der Gesetzesbegründung. "Mit Verweis auf den Alleenerlass könnte versucht werden, auch andere Ausgleichsregelungen zu umgehen oder gerichtlich anzugreifen," warnt daher Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der Grünen Liga Brandenburg. "Sonderregelungen für den Landesbetrieb Straßenbau gefährden die Akzeptanz beschlossener Gesetze durch die Bevölkerung, erzeugen ein Gefühl der Ungleichbehandlung und untergraben das ohnehin getrübte Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat weiter. Das Land muss Vorbild bei der Einhaltung von Gesetzen sein, nicht Gesetzesbrecher.
Die Ablehnung der Volksinitiative durch den Landtag führt nicht nur zum Kahlschlag an unseren Straßen, sondern ist auch ein Anschlag gegen den Rechtsstaat, weil nun gleichartiges Handeln mit zweierlei Maß gemessen wird."
Norbert Wilke
Pressesprecher der GRÜNEN LIGA Brandenburg e.V
Tel. 01520-2875749
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