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Der Entwurf zum Mobilitätsgesetz Brandenburg besteht aus mehreren Abschnitten. Der erste Teil stellt die grundsätzlichen Ziele der Verkehrs- und Mobilitätswende dar. Weitere Teile widmen sich dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Neu sind die rechtlichen Regelungen zum Thema Nahmobilität aus Rad- und Fußverkehr.

 

Die bisher im ÖPNV-Gesetz enthaltenen rechtlichen Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV werden nach der Integration des alten ÖPNV-Gesetzes im Mobilitätsgesetz neu in einem sogenannten ÖPNV-Finanzierungsgesetz geregelt.

 

Darüber hinaus sind Änderungen im Brandenburgischen Straßengesetz mit einer erstmaligen Regelung zu stationsbasiertem Carsharing sowie Regelungen zu Radschnellwegen und selbständigen Radwegen geplant.

 

Der Gesetzentwurf steht hier zum Download bereit: https://verkehrswende-brandenburg.de