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Mit Änderungsbescheid vom 23.12.2020 ist die Erbringung der Sicherheitsleistungen auf den 15.1.2021 verlängert worden. Es wird zugestanden, dass auch andere Formen der Sicherung erbracht werden können. Auch können die Arbeiten unabhängig von der Zahlung der Sicherheitsleistung fortgesetzt werden. Sicherheitsleistungen sind im Fall des vorzeitigen Baubeginns erforderlich, um einen notwendigen Rückbau finanziell abzusichern, sollte es nicht zu einer endgültigen Genehmigung kommen. Tesla baut in fast fertig gestellte Fabrikgebäude bereits die Fertigungsstrecken ein, nur aufgrund von Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns, ohne dass der Genehmigungsbescheid vorliegt.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Tesla durch den Änderungsbescheid derart begünstigt wird. Auch ist der Verzicht auf die Erbringung der Sicherheit vor Maßnahmenbeginn nicht nachvollziehbar – soll die Sicherheit doch gerade dazu dienen, die Rückgängigmachung eben dieser Maßnahmen finanziell abzusichern. Darüber hinaus soll Tesla wohl eine andere, sehr viel schwächere Form der Sicherheitsleistung ermöglicht werden. Patronatserklärungen einer Muttergesellschaft zugunsten einer Tochtergesellschaft haben nur einen begrenzten Wert. Schließlich erscheint es vor dem Hintergrund der Unbekümmertheit, mit der sich Tesla offenbar nicht an verbindliche Zusagen hält, nicht nachvollziehbar, warum dem Unternehmen weiter entgegengekommen werden soll. Es ist nun an Tesla, zerstörtes Vertrauen wieder aufzubauen.

 

Vertreter der Landesregierung haben immer beteuert, dass Tesla in rechtlicher Sicht keine Vorzugsbehandlung erhält. Der jetzt vorliegende Änderungsbescheid widerspricht eindeutig diesen Behauptungen. Es ist auch nicht zu begreifen, dass es dem Unternehmen Tesla nicht möglich sein soll, die geforderte Sicherheitsleistung zu erbringen und fristgerecht zu hinterlegen.

 

Wir fordern, dass Tesla unverzüglich die geforderte Sicherheitsleistung hinterlegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Genehmigungsbehörde nicht unter einen unzulässigen Druck für die Bearbeitung des Verfahrens gerät und ein ggf. notwendiger Rückbau nicht zu Lasten des Steuerzahlers umgesetzt werden muss.

 

Diesen Brief machen wir auch der Öffentlichkeit zugänglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Schmitz-Jersch

Landesvorsitzender NABU Brandenburg

 

Heinz-Herwig Mascher

Landesvorsitzender Grüne Liga Brandenburg