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Pressemitteilungen

 

Ältere Pressemitteilungen der GRÜNEN LIGA Brandenburg und ihrer Mitgliedsgruppen finden Sie in unserem Pressearchiv.

 
 
 
 
 
 

Grüne Liga Brandenburg legt erneut Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan der Stadt Baruth/Mark für das Red-Bull-Dosenwerk ein

Umweltverband kritisiert gerichtliche Entscheidung des Oberwaltungsgerichts Berlin Brandenburg

Potsdam, 28.20.2026: Der Grüne Liga Brandenburg e. V. hat wie angekündigt den Normenkontrollantrag und einen Eilantrag gegen den neuen Bebauungsplan für die geplante Erweiterung des Getränkestandorts von Red Bull und Rauch sowie den Bau eines Dosenwerks des Herstellers Ball in Baruth / Mark eingereicht. Auf 134 Seiten begründet der Umweltverband, warum der Bebauungsplan aus seiner Sicht weiterhin rechtswidrig ist. ... mehr

 
 
 
 
 
 

Grüne Liga Brandenburg legt erneut Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan der Stadt Baruth/Mark für das Red- Bull-Dosenwerk ein

 

Potsdam, 27.10.2026: Der Grüne Liga Brandenburg e. V. hat wie angekündigt den Normenkontrollantrag und einen Eilantrag gegen den neuen Bebauungsplan für die geplante Erweiterung des Getränkestandorts von Red Bull und Rauch sowie den Bau eines Dosenwerks des Herstellers Ball in Baruth / Mark eingereicht. Auf 134 Seiten begründet der Umweltverband, warum der geänderte Bebauungsplan aus seiner Sicht weiterhin rechtswidrig ist. ... mehr

 
 
 
 
 
 

Erneuter Kontrollantrag gegen neuen Bebauungsplan für Red Bull und Rauch

Grüne Liga Brandenburg e. V. wird Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg einlegen.

Potsdam, 25.09.2026: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baruth / Mark hat am 17. September 2026 einen neuen Bebauungsplan für die geplante Erweiterung des Industriestandortes der Brandenburger Urstromquelle als sogenannte Sondergebietsfläche beschlossen. Wann die Bekanntmachung des geänderten Bebauungsplans erfolgt und damit eine gerichtliche Überprüfung möglich wäre, bleibt offen. Die Nichtveröffentlichung im heutigen Amtsblatt der Stadt Baruth / Mark wird mit Verweis auf den Redaktionsschluss begründet. Mit Wissen um eine Waldrodung, die unter Ausnutzung einer hier vorliegenden Regelungslücke im Bundesrecht droht, wäre es mehr als geboten gewesen, über eine Sonderveröffentlichung den Rechtsweg zu den Gerichten frei zu machen. ... mehr