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Es ist festzustellen, dass dieses Verfahren eine systematische Sachverhaltsaufklärung behindert bzw. unmög­lich macht. So wird das Verhalten von Antragstellern gefördert, auf vorgebrachte Einwendungen mit schema­tisch-formelhaften Erwiderungen zu reagieren. In einem direkten Dialog wäre ein derartiges Ausweichen nur schwer möglich. Erst durch konkrete Nachfragen kann überhaupt eine abschließende Klärung wichtiger Sach­verhalte erfolgen. So können auch Behörden Einwendende in diesem Online-Konsultationsformat nicht fragen, worauf sie ihre Einschätzungen stützen.

 

Zudem hat eine derartige Struktur einen abschreckenden Charakter gegenüber Einwendenden. Wer sich durch mehrere hundert Seiten einer Synopse durcharbeiten und dann ggf. zu einer Vielzahl von Passagen Stellung nehmen muss, wird nicht ermuntert, sich hieran zu beteiligen. Demgegenüber können alle Einwendenden an einem Erörterungstermin teilnehmen und sich je nach Situation entscheiden, ihre Einwendung vorzutragen, zu untermauern oder zu konkretisieren. Die Online-Konsultation hemmt den sachdienlichen Austausch im Verwaltungsverfahren und bedeutet daher einen substanziellen Verlust an Partizipation.

 

Auch für die jeweilige Genehmigungsbehörde wird es insbesondere bei großen Verfahren einen erheblichen Aufwand bedeuten, eine derartige Synopse zu erstellen und die schriftlichen Stellungnahmen der Einwendenden anschließend auszuwerten. Im Gegensatz zum Erörterungstermin ist dies keine Optimierung von Verwaltungsverfahren.

 

Und auch die Rechtssicherheit von Behördenentscheidungen wird durch Online-Konsultationen geschwächt. Während sich auf einem Erörterungstermin offene Fragen klären lassen bzw. gravierende Defizite erkannt werden können, führt das rein schriftliche Verfahrensformat dazu, dass diese Klärungsprozesse nicht mehr in Verwaltungsverfahren sondern im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen erfolgen. Durch diese beschriebene Verschiebung der Klärungsprozesse vom Verwaltungs- zum Gerichtsverfahren werden diese schriftlichen Verfahren genau das Gegenteil von Planungsbeschleunigungen bewirken.

 

Wir lehnen daher rein schriftliche Anhörungsverfahren als bürgerferne und nicht auf Konsens zielende Veranstaltungen ab. Dabei geht es nicht nur um den bürokratischen Aufwand für die Behörde. Zentral ist vielmehr die Reaktion der Betroffenen, die sich ohnmächtig einer Flut von Dokumenten gegenübersehen und denen der persönliche Diskurs entzogen wird. Im schlimmsten Fall kann das zu Staatsverdrossenheit mit allen daraus resultierenden Folgen führen.

 

Wir bitten Sie daher, sich im Rahmen Ihrer Arbeit in der Arbeitsgruppe 1 dafür einzusetzen, dass spätestens mit Auslaufen des Planungssicherstellungsgesetzes am 31.12.2022 der Zustand vor Inkrafttreten des Planungssicherstellungsgesetzes wieder hergestellt wird. Rechtliche Bestimmungen, die die Weiterführung rein schriftlicher Verfahren an Stelle von Erörterungsterminen zum Inhalt haben, dürfen zudem nicht an die Stelle entsprechender Passagen des Planungssicherstellungsgesetzes treten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 
 
 
 

Heinz-Herwig Mascher

Vorsitzender des Landessprecherrates des Grüne Liga Brandenburg e. V.

 
 
 
 
 
 

Oliver Kalusch

Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des BBU