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§ 11 Geschäftsführung

(1) Die Landesgeschäftsführung erledigt die laufenden Geschäfte des Vereins entsprechend den Beschlüssen der Landesmitgliederversammlung und des Landessprecherrates. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.

Grüne Liga Brandenburg e.V..

 
 
 
 
 
 

§ 12 Aufbringen der Mittel der Vereinigung

(1) Die Finanzierung der Vereinigung erfolgt aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Geldern der öffentlichen Hand, eigenerwirtschafteten Mitteln sowie Projektfördermitteln. Den Umgang mit den Mitteln regelt die Geschäftsordnung.

 
 
 
 
 
 

§ 13 Urheberschaft

(1) Veröffentlichungen und Verlautbarungen der Fach- und Projektbezogen arbeitenden Gruppen innerhalb der Vereinigung sind mit vollem Namen (Grüne Liga Brandenburg e.V.) und dem Titel der Fach- bzw. Projektgruppe zu unterzeichnen. Mitgliedsgruppen werden dazu angehalten, ihre Mitgliedschaft zur "GRÜNEN LIGA Brandenburg e.V." kenntlich zu machen.

 
 
 
 
 
 

§ 14 Auflösung der Vereinigung

(1) Über die Auflösung der Vereinigung beschließt die Landesdeligiertenversammlung mit 2/3-Mehrheit der Stimmen.

(2) Sofern bei einem Auflösungsbeschluß keine besonderen Liquidatoren bestellt werden, hat der Vorstand zwei Mitglieder aus seinem Kreis als gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren zu benennen.

(3) Bei Auflösung der Vereinigung bzw. Aufhebung oder Wegfall ihres bisherigen Zweckes wird das gesamte Vermögen der Vereinigung nur für gemeinnützige Zwecke im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes verwendet. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens der Vereinigung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 
 
 
 
 
 

Potsdam, den 11.12.2004

Download der Satzung als PDF

Download der Beitragsordnung als PDF