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Gemeinsame Pressemitteilung des Grüne Liga Brandenburg e. V. und des BUND Landesverband Brandenburg e. V.

Umstrittener Privat-Flugplatz für Flughafenmanager stößt bei Umweltverbänden auf Ablehnung

 

Potsdam, 08.02.2021: Die Brandenburger Umweltverbände lehnen den geplanten privaten Sonderlandeplatz in Groß Leuthen (Landkreis Dahme-Spreewald) aus natur­schutz­fachlicher Sicht ab. "Der Betrieb des Privat-Flug­platzes würde sich direkt und un­mittelbar nega­tiv auf die Schutzgebiete aus­wirken", heißt es in einer Stellungnahme des Landesbüros der anerkannten Natur­schutz­verbände, die im Rahmen des laufen­den Genehmigungs­verfah­rens abgegeben wurde.

Die Landebahn soll in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Groß Leuthener See und Dollgensee entstehen. Hier beträgt die Entfernung zur Schutzgebietsgrenze lediglich 500 Meter. Weitere angrenzende Schutzgebiete wie das Biosphärenreservat Spreewald, das SPA Spreewald und Lieberoser Endmoräne und das Naturschutzgebiet bzw. FFH-Gebiet Teufelsluch befinden sich im Abstand zwischen 1.750 und 4.000 m Entfernung. Die geplante Flugpiste, auf der 300 Starts und Landungen im Jahr stattfinden sollen, ist im Spreewald höchst umstritten. Es wird eine Zunahme von Lärm und eine Beeinträchtigung der Umwelt befürchtet. Geplant wird der Sonderlandeplatz von einem ehemaligen Berliner Flughafenmanager ("Mr. Tegel") und heutigen Geschäftsführer des Bremer Flughafens sowie einem Partner. Der Flughafenmanager besitzt Medienberichten zufolge ein Wochenendhaus in Groß Leuthen und wolle regelmäßig an die Ostsee fliegen. Genehmigt werden muss die Piste von der Luftfahrtbehörde. Die Auslegungsfrist endete am 25. Januar 2021. Bürgerinnen und Bürger konnten bis zum 8. Februar 2021 Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

 

"Der Luftraum über dem Schutzgebiet gehört der Gemeinschaft und nicht einzelnen Privatpersonen", so Axel Kruschat, Geschäftsführer des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Der Eintrag von Lärm und Abgas sowie ein regelmäßiger Überflug stellen für die Umweltverbände eine unzulässige Nutzung des Landschaftsschutzgebietes dar. Der geschützte Charakter der Landschaft besteht nicht zuletzt darin, dass auch der Luftraum optisch und akustisch freizuhalten ist und Naturgeräusche nicht durch vermeidbaren Motorenlärm übertönt werden. "Es handelt sich um ein rein privates Vorhaben zweier Antragsteller und dient in keiner Weise dem Gemeinwohl", resümiert Kruschat nach Sichtung der Antragsunterlagen. Der Flughafenmanager konnte nicht nachweisen, dass der beantragte Sonderlandeplatz in irgendeiner Weise für sie selbst notwendig ist.

 

Bei der Fläche für die Landebahn handelt es sich um eine ehemals landwirtschaftliche Nutzfläche, die aktuell extensiv als Wiese genutzt eine Vielzahl von Insekten und Kleintieren Rückzugs- und Lebensraum bietet. "Es ist nicht erkennbar, dass trotz der in den Unterlagen erwähnten Alternativstandorte ein solcher Sonderlandeplatz für eine ausschließlich private Nutzung auf dieser Fläche genehmigt werden sollte", so Michael Ganschow, Geschäftsführer des Grüne Liga Brandenburg e. V.

 

Die Umweltverbände befürchten zudem, dass die Kulturlandschaft aus Seen, Fließen, Äckern, Wiesen und Wäldern beeinträchtigt wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die Flugzeuge die Schutzgebiete in geringer Höhe überfliegen und die dort vorkommenden Tiere beunruhigen. "Da Auswirkungen auf das in unmittelbarer Nähe liegende Europäische Vogelschutzgebiet Spreewald und Lieberoser Endmoräne nicht ausgeschlossen werden können, bedarf es einer Verträglichkeitsprüfung, die in den Antragsunterlagen gänzlich fehlt", erläutert Ganschow.