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Studien sehen intensive Landbewirtschaftung als Hauptursache für Artensterben

Zahlreiche Studien belegen, dass die Ursachen für den Artenschwund in erster Linie der Einsatz von Pestiziden und synthetischen Düngern, Monokulturen und fehlende Strukturen wie Hecken, Tümpel, Blühstreifen und Ackerbrachen in der Landschaft sind. Jedes Jahr stehen für die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Nur ein kleiner Teil davon wird aber für die Förderung des Naturschutzes in der Landwirtschaft eingesetzt. Das Land Brandenburg hat als einziges Bundesland keine Agrarförderung für Ackerflächen, die wirksam gegen das Artensterben eingesetzt wird. Dabei machen Ackerflächen drei Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus.

 

Dazu gehört auch, kleinteilige Strukturen in der Landschaft zu fördern: durch mehrjährige, selbstbegrünende Brachen und Blühflächen, Hecken- und Saumstrukturen, Kleingewässer oder Baumreihen lassen sich viele wichtige Rückzugsräume für Insekten, Vögel und Kleinsäugetiere schaffen, vorhandene Biotope vernetzen und große Monokulturflächen aufbrechen. Hierzu, so die Forderung der Volksinitiative, soll das Land betriebsintegrierte Beratungen unterstützen, damit Landwirte zielgerichtet Maßnahmen umsetzen können, die auf ihre Betriebsflächen und in ihren Betriebsablauf passen. Naturschutzfachliche Maßnahmen oder Mehraufwände für eine naturverträgliche Bewirtschaftung müssen entsprechend ausreichend honoriert werden.

 

Auch die Förderung des Ökolandbaus ist ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Artenvielfalt. Schon das Maßnahmenprogramm der derzeitigen Landesregierung fordert einen Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 20 Prozent der Agrarfläche bis 2020. Von diesem Ziel ist Brandenburg mit nur 11 Prozent noch weit entfernt.

 

Für die Artenvielfalt sind Naturschutz- und FFH-Gebiete besonders wichtig. Das sind die wertvollsten Naturschutzflächen in Brandenburg. Die Initiatoren fordern, dass das Pestizidverbot in Naturschutzgebieten konsequent umgesetzt und auf FFH-Gebiete erweitert wird. Auch der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger soll untersagt werden. Der Schutz der Gewässer soll durch Gewässerrandstreifen, in denen der Einsatz von Pestiziden, mineralischem Stickstoffdünger und Gülle ausgeschlossen ist, deutlich verbessert werden. Wie schon in anderen Bundesländern geregelt, soll die Breite des Gewässerrandstreifens 10 Meter betragen.

 

Darüber hinaus fordern die Initiatoren die Verminderung des Flächenverbrauchs, die Förderung kommunaler Projekte zur pestizidfreien Bewirtschaftung öffentlicher Flächen und Maßnahmen zur Minderung der Lichtverschmutzung.

 

20.000 gültige Unterschriften sind für den Erfolg der Volksinitiative in Brandenburg erforderlich. Die Initiatoren erhoffen sich aber eine deutlich höhere Zahl und damit ein starkes Signal an die Landesregierung. Die Unterschriften zur Volksinitiative können innerhalb eines Jahres gesammelt werden. Jeder Brandenburger und jede Brandenburgerin ab 16 Jahre ist unterschriftsberechtigt.