"Die Stadt hat mit der Festsetzung "Sondergebiet" einen Weg gewählt, den sie nicht ernsthaft will. Tatsächlich beabsichtigt sie ein Industriegebiet. Die Rechtsprechung bezeichnet einen solchen Fall als "Etikettenschwindel"," so Rechtsanwalt Tim Stähle.
Waldsperrung rechtswidrig?
Dem Grüne Liga Brandenburg e. V. liegt ein Schreiben der zuständigen Forstbehörde vor, aus dem hervorgeht, dass für die Sperrung des betroffenen Waldgrundstücks keine Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz vorliegt. Trotz des gesetzlich garantierten Waldbetretungsrechts ist ein Teil des Bebauungsplangebietes abgesperrt. Dies wirft Fragen auf und unterstreicht die Dringlichkeit einer rechtlichen Prüfung, bevor weitere Schritte in Richtung Rodung erfolgen.
Rechtsschutz darf nicht ausgehebelt werden
Der Grüne Liga Brandenburg e. V. begrüßt, dass die Bürgermeisterin Jenny Hahn die amtliche Bekanntmachung des geänderten Bebauungsplanes in einer Sonderausgabe des Amtsblattes veranlasst hat. Dies ermöglicht nun den dringlichen Rechtsschutz gegen den Bebauungsplan.
"Nur eine unabhängige Justiz als unverzichtbare Säule des Rechtsstaates wirkt einem um sich greifenden Vertrauensverlust der Bürger entgegen. Angesichts politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme muss sichergestellt sein, dass der Bürger auch richterliche Entscheidungen gestützt auf Recht und Gesetz nachvollziehen kann," so Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des Grüne Liga Brandenburg e. V..
Der Verband wird das Verfahren trotzdem konsequent weiterführen. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans zu klären, aber auch zu verhindern, dass durch eine vorzeitige Rodung unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden.




