Spätestens nach Einreichung neuer Antragsunterlagen kann an der erforderlichen positiven Genehmigungsprognose aber nicht mehr festgehalten werden, da der Vorhabenträger sein Anlagenkonzept grundlegend überarbeitet hat. Aus Sicht der Verbände sind damit auch alle übrigen noch nicht erledigten Zulassungen des vorzeitigen Beginns aufzuheben bzw. zu widerrufen. Jedenfalls ist ihre Vollziehung auszusetzen, bis überhaupt wieder eine Prognose zur Genehmigungsfähigkeit der (neuen) Gesamtanlage erstellt werden kann.
Hintergrund:
Widerspruch vom 11.06.2021 gegen die Zulassung des vorzeitigen Beginns (pdf, 142 KB)