Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.
Tesla darf Geschwindigkeit nicht über Qualität stellen
Zweite Rodungszulassung auf dem gerichtlichen Prüfstand
Potsdam/Grünheide, 07.12.2020: Die Brandenburger Landesverbände vom NABU und der Grünen Liga reichten heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen gerichtlichen Eilantrag ein. Dieser richtet sich gegen die vorzeitige Zulassung der Fällung von weiteren 82,8 Hektar Wald auf dem für die Tesla-"Gigafatory" vorgesehenen Grundstück in Grünheide (Mark).
Unter Missachtung diverser artenschutzrechtlicher Vorschriften sollen jetzt erneut Fakten geschaffen werden, obwohl noch immer keine Genehmigung für den Bau der Fabrik vorliegt. Sowohl im Erörterungstermin als auch im Rahmen mehrerer Akteneinsichten wurde immer wieder deutlich, dass die Planungen für die Fabrik noch immer keinen Endstand erreicht haben und damit keine abschließende Aussage über die Genehmigungsfähigkeit getroffen werden kann. Dennoch werden in fast schon blindem Aktionismus Zulassungen erteilt und von Tesla ohne endgültige Genehmigung bereits 30 Prozent der Baukosten einer Gigafabrik verbaut, wodurch eine ergebnisoffene Bewertung des Antrages immer schwieriger erscheint.
"Auch Tesla kann und darf nicht über dem Gesetz stehen. Der Tesla-Antrag muss genauso sorgfältig geprüft werden, wie das bei jedem anderen Antragsteller der Fall ist," sagt Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des Grüne Liga Brandenburg e. V.. "Das ist bei dem von Tesla geforderten Tempo nur mit enormem personellen Einsatz in den Behörden und auf der Grundlage solider Planungen möglich."
"Zu einer soliden Planung hätte auch der bestmögliche Schutz streng geschützter Tierarten gehört. Wo doch alle Experten wissen, dass selbst nach zwei Jahren intensivem Fang kaum auszuschließen ist, dass bei einer solchen Baumaßnahme Zauneidechsen und Schlingnattern getötet werden, wird hier behauptet, man könne sich bereits nach zwei Monaten sicher sein, alle Tiere abgefangen zu haben," berichtet Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Landesverband Brandenburg, und stellt fest: "Das ist vollkommen unmöglich."
Zudem umfasst diese Rodungsgenehmigung Flächen, die noch nicht einmal Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind, womit unklar ist, wie diese dann in die vorzeitige Zulassung aufgenommen werden konnten.
Insgesamt bietet das Verfahren noch immer mehr Fragen als Antworten, von denen einige nun das Gericht klären helfen soll.
Hintergrund-Informationen
- Eilantrag (PDF, 594 KB)
- Begründung zum Eilantrag (PDF, 9,7 MB)
- Zwischenverfügung des VG Frankfurt (Oder) (PDF, 2,1 MB)
- Erwiderung der Verbände vom 9.12.2020 (PDF, 8,1 MB)
Aktualisierung vom 10.12.2020
Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 10.12.2020 den Eilantrag der beiden klagenden Naturschutzverbände entschieden hat, wurde beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG B-B) sofort Beschwerde eingelegt. Die Rodungsarbeiten sind vom OVG B-B wieder durch eine Zwischenverfügung bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt worden.