Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.
Grüne Liga und NABU fordern sofortige Untersagung von Folienbespannung in Europäischen Vogelschutzgebieten
Verträglichkeitsprüfung für den Spargelanbau unter Folie nach europäischem Recht zwingend
Potsdam, 26.01.2017:Die anerkannten Naturschutzverbände Grüne Liga Brandenburg e.V. und NABU Brandenburg e.V. fordern von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Potsdam Mittelmark die sofortige Untersagung von Folienbespannung im SPA-Gebiet "Mittlere Havelniederung" nördlich von Brandenburg an der Havel.
Seit mehr als 10 Jahren wird im europäischen Vogelschutzgebiet "Mittlere Havelniederung" Spargel unter Folie angebaut, wodurch bereits erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich eingetreten sind. So sind mittlerweile 21 Vogelarten lokal ausgestorben, darunter besonders streng geschützte Arten wie der Rotmilan und die Sperbergrasmücke (Anhang-I-Arten der Vogelschutzrichtlinie).
Die betroffenen Flächen sind im Eigentum des Domstifts Brandenburg und wurden im Jahr 2001 an den niedersächsischen Landwirt Thiermann verpachtet. Auf den über 1.000 ha rund um den Beetzsee mitten im Europäischen Vogelschutzgebiet werden ca. 500 ha Spargelanbaufläche von Oktober bis Mai mit Folien bespannt. Der frühere Charakter der Landschaft mit hauptsächlich extensiver Nutzung durch Schafhaltung musste einer agrarindustriellen Landwirtschaft weichen.
Ziel der Bespannung mit Folie ist eine Vorverlagerung des Erntezeitraumes und eine damit verbundene frühere Vermarktung des Spargels.
Bisherige Gespräche führten zu keiner Verbesserung der Situation vor Ort. Deshalb sahen sich die Verbände jetzt gezwungen einen Antrag auf Untersagung zu stellen, um diese Missstände abzustellen. Aufgrund des Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 7 der FFH-Richtlinie besteht eine Pflicht der Naturschutzbehörde zum Einschreiten. "Für eine behördliche Entscheidung sehen wir keinen Ermessensspielraum", betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg. "Falls bis zum 10. März 2017 keine Entscheidung der Behörde vorliegt, werden wir eine gerichtliche Überprüfung erwägen."
Zuvor war mit einer Tagung der Grünen Liga Brandenburg e.V. im April 2016 vergeblich versucht worden einen Dialog zwischen Spargelbauern, Naturschützern, betroffenen Anwohnern und zuständigen Behörden anzuregen. "Im Ergebnis dieser Tagung wurde deutlich, dass großflächiger Spargelanbau unter Folie in einem europäischen Vogelschutzgebiet zu erheblichen Beeinträchtigungen führt und es daher zwingend einer vorherigen Verträglichkeitsprüfung bedarf", berichtet Michael Ganschow, Geschäftsführer Grüne Liga Brandenburg. "Wir halten eine Vereinbarkeit des Spargelanbaus unter Folie mit den Zielen des europäischen Vogelschutzes für unvereinbar."
Selbst das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) hatte im Juli 2016 erkannt, dass ca. ein Viertel der Spargel-Anbauflächen Brandenburgs in Europäischen Vogel-Schutzgebieten liegt und es in einem Fall bereits Hinweise über eine mögliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Gebietes gibt. Ein Handeln der Behörden, um diese rechtswidrigen Zustände zu beseitigen, ist jedoch nicht zu erkennen.
Rückfragen bitte an:
Michael Ganschow, Geschäftsführer Grüne Liga Brandenburg e.V., presse [at] grueneliga-brandenburg.de
Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Landesverband Brandenburg e.V., info [at] nabu-brandenburg.de