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Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 25.Februar 2016 gegen die Fällung dieser Alleebäume in Wildau (VG 3 L 89/16) weist klar darauf hin, dass ein Vorgehen, welches das Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände verweigert oder ihr Klagerecht aushöhlt, rechtswidrig ist.

 

"Die dabei vom Gericht bestätigte Pflicht zur konkreten Festlegung von Ersatzpflanzungen und die tatsächliche Prüfung von Alternativen, bevor eine Ausnahme erteilt werden kann, ist für uns entscheidend," sagt Wolfgang Ewert, Sprecher der brandenburgischen Alleenschutzgemeinschaft. "Nur so können die brandenburgischen Alleen in ihrem Wert an sich und als prägende Bestandteile der Brandenburger Landschaft langfristig gesichert werden."

 

Für Rückfragen der Medien:

 

Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU-Landesvorsitzender: 0171 – 366 74 69

Wolfgang Ewert, Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen: 0179 - 11 79 608