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"Wir erwarten, dass Tesla aus seinen bisherigen Fehlern gelernt hat und seine Hausaufgaben für die dritte Auslegung gut und gründlich macht. Es müssen endlich abschließende, vollständige und beurteilungsfähige Antragsunterlagen auf den Tisch gelegt und der Öffentlichkeit mit allen einschlägigen Stellungnahmen und Gutachten bekannt gemacht werden," sagt Thorsten Deppner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. "Dazu gehört auch, dass es einen erneuten Erörterungstermin gibt, in dem Bedenken und Hinweise der Bürger besprochen werden können".