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Hintergrund:

Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

 

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.

 

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

 

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190629

 

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH, mueller-kraenner @ duh.de

 

René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA, umweltgruppe @ kein-tagebau.de

 

RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer, kanzlei @ pg-t.de

 

DUH-Pressestelle: Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, presse @ duh.de