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6 Gewässerschutz

 

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich als zentrales Instrument zur Umsetzung

eines wirkungsvollen Gewässerschutzes grundsätzlich bewährt. Der Verpflichtung ihrer Umsetzung ist Brandenburg bisher jedoch nur unzureichend nachgekommen: weniger als 20 Prozent der Fließgewässer Brandenburgs befinden sich derzeit in dem geforderten ökologisch guten Zustand. Wir fordern von der künftigen Landesregierung eine konsequente

Umsetzung der WRRL ohne Abschwächung der Ziele. Dafür braucht es angemessene finanzielle und personelle Ressourcen in den Wasserbehörden. Das Land muss ausreichend Flächen für Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung stellen und die Gewässerunterhaltung systematisch für die Erreichung des guten ökologischen Zustands zu nutzen. Kleine Gemeinden sollten besser bei Planungsverfahren für eine naturnahe Gewässerumgestaltung unterstützt werden. Die ökologische Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Mündung ist durch konsequenten Rückbau künstlicher Wanderbarrieren und Umgestaltung bestehender Wasserkraftanlagen herzustellen. Ein weiterer Ausbau von Wasserkraftanlagen sollte nicht erfolgen.

 

Chemikalien und Dünger aus der Landwirtschaft gelangen durch Verwehung und Abschwemmung in unsere Gewässer. Dies hat weitreichende Folgen für die Gesundheit der Menschen und auch für die Artenvielfalt. Für eine gewässerverträgliche Landwirtschaft fordern wir von der künftigen Landesregierung, Stickstoffeinträge in Wasserschutzgebieten zu minimieren und Gewässerrandstreifen mit zehn Metern Breite gesetzlich vorzuschreiben, auf denen das Ausbringen von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, stickstoffhaltigen Düngern und Gülle verboten ist. Darüber hinaus sollte auch für Landnutzer*innen ein Wassernutzungsentgelt für die Entnahme von Grund- sowie Oberflächenwasser für landwirtschaftliche Bewässerung erhoben werden.

 

Der Hochwasserschutz durch Deiche beeinflusst die Dynamik der Fließsysteme und damit das ökologische Wirkungsgefüge der Auen. Wir fordern von der künftigen Landeregierung Vorrang von ökologischem Hochwasserschutz gegenüber technischem Hochwasserschutz. Sollten doch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes durchgeführt werden, ist auf Einklang mit der WRRL zu achten. Außerdem fordern wir einen verbesserten Wasserrückhalt in der Fläche, den Flüssen mehr Raum zu geben und Auen wieder an die Fließgewässer anzubinden.

 

Nach wie vor wirken die Effekte des aktiven sowie ehemaligen Braunkohletagebaus auf die Gewässer in der Lausitz ein. Sowohl die oberirdischen Gewässer, als auch die Grundwasservorkommen sind in der Bergbauregion stark in ihrer Menge und Qualität beeinträchtigt. Wir fordern von der künftigen Landesregierung den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Braunkohle, da deren Abbau Landschaften, Ökosysteme, Gewässernetze und Wasserhaushalt irreversibel zerstört. Alle entstehenden Kosten durch die Sulfat- und Eisenbelastung aus den aktiven Tagebauen müssen durch den Bergbaubetreiber übernommen werden. Die Landesregierung muss ökologisch vertretbare Konzepte zur Sanierung der belasteten Gewässer und zum Umgang anfallender kontaminierter Schlämme vorlegen. Pläne zur Verklappung der Eisenockerschlämme in intakte Gewässer halten wir nicht für akzeptabel.

 

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