1 Landwirtschaft
Die Förderpolitik in der Landwirtschaft muss so geändert werden, dass "öffentliche Gelder nur noch für öffentliche Leistungen", d.h. den Schutz der Lebensgrundlagen, eingesetzt werden. Wir fordern von der künftigen Landesregierung, die Agrarwende hin zu einer naturverträglichen Landwirtschaft konsequent voranzutreiben, auf eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik und der EU-Naturschutzförderung hinzuwirken, die maximalen Umschichtungsmöglichkeiten von der 1. Säule (Flächenprämien) in die 2. Säule (Umweltschutzleistungen) bei den EU-Agrarmitteln auszuschöpfen sowie die ökologische Landwirtschaft umfassend zu fördern (Ziel: Anteil von mindestens 25 % im Jahr 2030). Agrarumweltmaßnahmen müssen zudem auch für den Ackerbau definiert und auf die Ausgleichszulage zugunsten umweltbezogener Maßnahmen verzichtet werden.
Insbesondere der fortwährende Einsatz von Pestiziden belastet die Umwelt und trägt zum Rückgang der Artenvielfalt bei. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die Schaffung einer unabhängigen Landeskoordinationsstelle für Naturschutzberatung, Ausbau und Stärkung einer auf ökologisch verträgliche Flächenbewirtschaftung und strukturfördernde Maßnahmenumsetzungen ausgerichteten Beratung von Landwirt*innen und die Entwicklung einer landesweiten Pestizidreduktionsstrategie auf Basis eines Pestizidmonitorings.
Vor dem Hintergrund bereits spürbarer Klimaänderungen wird es auch für Landwirtschaftsbetriebe immer wichtiger, sich mit den Folgen des Klimawandels auseinanderzusetzen. Wir fordern von der künftigen Landesregierung finanzielle Hilfe bei Ernteeinbußen an vorbeugende Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz zu knüpfen, Boden- und Moorschutz als Klimaschutzmaßnahmen zu verstärken sowie Tierhaltungszahlen grundsätzlich an Flächenverfügbarkeit zu binden.
In der Tierhaltung fordern wir von der künftigen Landesregierung, dass die nach dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung im Tierschutzplan festgeschriebenen Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Die Weidetierhaltung muss eine angemessene Förderung erhalten, welche auch den Aufwand für den Schutz vor Wölfen berücksichtigt.