§ 1 Beitragshöhe
(1) Es sind folgende Mindestbeiträge pro Jahr zu entrichten,
a) Einzelmitglieder: 25,00 Euro
Schüler, Lehrlinge, Studenten, Rentner, Zivildienstleistende, Arbeitslose: 12,50 Euro
Schüler und Jugendliche bis Vollendung des 16. Lebensjahres: 2,50 Euro
b) Fördermitglieder: 50,00 Euro
c) Mitgliedschaft als Gruppe: 75,00 Euro
§ 2 Zahlungsfristen
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten.
1. Neue Mitglieder zahlen für die Zeit bis zum Jahresende einen anteiligen Jahresbeitrag. Der Beitrag ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme zu zahlen.
2. Bei Ausscheiden aus dem Verein besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung gezahlter Beiträge.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluß der Landesdelegiertenversammlung vom 08.06.2002 in Kraft.