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Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA Brandenburg e.V.

Grüne Liga Brandenburg e.V. lehnt eine Bebauung des Waldgebietes im Ortszentrum Hangelsberg in der Gemeinde Grünheide ab

 

Potsdam/Grünheide, 21.03.2017: Der anerkannte Naturschutzverband Grüne Liga Brandenburg e.V. fordert von der Gemeinde Grünheide die Überarbeitung der Wohnungspolitischen Umsetzungsstrategie (WUS) unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Die vorliegende Planung im Rahmen der WUS sieht vor, ein wertvolles Waldgebiet in der Ortslage Hangelsberg, welches im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet liegt, zu bebauen.

Die Forderung der Bürgerinitiative "pro Hangelwald", die BürgerInnen Grünheides an dem Planungsvorhaben frühzeitig vor dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen, wird von der Grünen Liga Brandenburg e.V. unterstützt. Ein Gemeinderatsbeschluss vom Februar 2017, der die Forderungen nach Transparenz von behördlichen Planungsaktivitäten und damit verbundener frühzeitiger Beteiligung der Bürger ablehnt, wird von der Grünen Liga Brandenburg e.V. kritisiert. Diese Entscheidung der Gemeindevertreter entspricht nach Auffassung des Naturschutzverbandes nicht demokratischen Grundprinzipien, welche die Partizipation von Bürgern zum Ziel haben sollten.

 

Nach Veröffentlichung des ersten Entwurfes der WUS vom 28.10.2016 bzw. des Änderungsentwurfes vom 08.02.2017, die die Pläne der Gemeinde Grünheide zur Bebauung eines Waldgebiets im Zentrum des Ortsteils Hangelsberg enthalten, regt sich Widerstand unter den Anwohnern. Die Bürgerintiative pro Hangelwald wurde gegründet und setzt sich seitdem für den Erhalt des sogenannten "Hangelwaldes" ein.

 

Die strittige Fläche, welche sich im Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg befindet, wird nicht nur für Naherholungszwecke genutzt, sondern ist auch von artenschutzfachlicher Bedeutung. Der wertvolle Waldreitgras-Winterlinden-Hainbuchenwald liegt im LSG. Neben einer Änderung des Flächennutzungsplanes müsste die Gemeinde Grünheide dieses Bauvorhaben dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) vorlegen. Im Falle einer Ablehnung des MLUL müsste die Fläche im Rahmen eines behördlichen Verfahrens aus dem LSG ausgegliedert werden.

Außerdem sind Teile des Waldes als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. Deshalb bedarf die Beseitigung des vorhandenen Waldreitgras-Winterlinden-Hainbuchenwaldes einer biotopschutzrechtlichen Befreiung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde (uNB).

Alle diese Gründe führen zwangsläufig zu einer Ablehnung dieser Bebauung auf der vorgesehenen Fläche und machen deutlich, dass wegen der fehlenden Alternativenprüfung die WUS einer Überarbeitung unter Einbeziehung der betroffenen Bürger und einer breiten Öffentlichkeit bedarf.

 

Michael Ganschow