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Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA Brandenburg e.V.

Abwasserpolitik und Wasserhaltung in der Landschaft

 

Potsdam, 28.01.2016: Die Grüne Liga Brandenburg e.V. fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ungültigkeit zehntausender Bescheide der Abwasserwirtschaft ein Umdenken in der Abwasserpolitik des Landes.

In der DDR vergifteten ungeklärte Abwässer aus Haushalten, Industrie und Landwirtschaft ober- und unterirdische Gewässer. Seit dem Beitritt zu BRD und EU wurden Milliarden in den Aufbau neuer Klärwerke und deren Zuleitungen investiert. Die Gewässergüte verbesserte sich erheblich. Dabei wurden aber regionale Kreisläufe vernachlässigt, die das gereinigte Abwasser wieder der Landschaft zuführen. Stattdessen entstanden große Zentralanlagen für mehrere Ortschaften. Die Abwässer werden großflächig über lange Strecken zu den Anlagen geleitet. Riesige Abwassermengen werden dort nach der Klärung in Vorfluter und dann in Flüsse geleitet und fließen aus der Region ab. Dies führt zu einer großflächigen Absenkung der Grundwasserstände, sodass Gräben, Teiche und Seen austrocknen, die Bodenfeuchtigkeit abnimmt und die Waldbrandgefahr sich erhöht.

 

Der Bevölkerungsrückgang im Land Brandenburg führte dazu, dass viele Anlagen nicht ausgelastet sind und somit sehr hohe Unterhaltungskosten entstehen. Mitunter sind die Leitungsquerschnitte zu groß dimensioniert, so dass sauberes Trinkwasser zur regelmäßigen Spülung der Leitungsnetze zum Erhalt des Durchflusses verwendet und vergeudet wird. Diese Mehrkosten bezahlen die an das Netz angeschlossenen Bürger. Um die Struktur der Abwasserzweckverbände zu erhalten, werden sogar sogenannte "Altanschließer" zur Kasse gebeten, obwohl die nach 1990 gegründeten Abwasserzweckverbände keine Anschlussleistungen für diese Bürger erbracht haben. Diese gegen das Vertrauensprinzip und das Rückwirkungsgebot verstoßende Verwaltungspraxis wurde nun von den Karlsruher Richtern gestoppt.

Ungeachtet der Frage, wie die Rückzahlung der zu Unrecht eingezogenen Gelder an die betroffenen Bürger zu erfolgen hat, ist jetzt die grundsätzliche Frage nach der Zukunftsfähigkeit von Großkläranlagen und Abwasserzweckverbänden zu stellen.

 

Fakt ist, dass zunehmender Wassermangel in der Landschaft, der Klimawandel, die steigenden Energiekosten und die Entvölkerung des ländlichen Raumes ein grundsätzliches Umdenken verlangen.